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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 N 01.959 vom 21.12.2004

Rechtsgebiete:VwGO, GO, LKrO, LStVG
Schlagworte:Gemeindefreies Gebiet, Auflösungsverordnung, Eingliederung, Änderung im Gebiet von Landkreisen, Gebietsbezeichnung, Verweisung auf Veränderungsnachweis, Bestimmtheit, Bekanntmachung, Amtsblatt
Stichwort:Auflösungsverordnung
Leitsatz:1. Verordnungen der Regierung über Änderungen im Gebiet von Landkreisen (hier in Verbindung mit der Auflösung eines gemeindefreien Gebietes) sind gemäß Art. 10 Abs. 1 LKrO im Amtsblatt der Regierung grundsätzlich vollständig, d.h. in ihrem gesamten Wortlaut und Umfang, bekannt zu machen.

2. Entsprechend Art. 51 Abs. 3 LStVG kann zur Vereinfachung der Bekanntmachung auf Karten oder Verzeichnisse bei einer Behörde ausnahmsweise dann Bezug genommen werden, wenn die von den Änderungen betroffenen Flächen ansonsten nicht hinreichend genau bestimmt werden können. Die im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung muss in diesen Fällen gleichwohl eine grobe Umschreibung der Flächen enthalten.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 N 01.959




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