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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 518/06 vom 26.09.2007

Rechtsgebiete:EGBGB, EugVO, Burgerlijk Wetboek der Niederlande
Schlagworte:Zuständigkeit, deutsche Arbeitsgerichte , Auflösungsgesuch, Arbeitgeber, niederländisches Recht, außerordentliche Kündigung, eigenmächtige Urlaubnahme, Aufhebungsgrund
Stichwort:Auflösungsgesuch
Leitsatz:1. Gemäß Art. 18 Abs. 1, Art 20 Abs. 1 EugVO sind für Klagen eines ausländischen Arbeitgebers, die gegen seinen in einem anderen Mitgliedsstaat wohnenden Arbeitnehmer gerichtet sind, die Gerichte des Wohnsitzes des Arbeitnehmers zuständig.

2. Für ein bedingtes Auflösungsgesuch eines niederländischen Arbeitgebers nach Artikel 7:685 Burgerlijk Wetboek sind dann die deutschen Arbeitsgerichte zuständig, auch wenn der in Deutschland wohnende Arbeitnehmer parallel zu diesem Verfahren in den Niederlanden Klage gegen eine fristlose Kündigung erhoben hat.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 518/06




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