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Auflösungsantrag bei besonderem Kündigungsschutz

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 13 Sa 313/04 vom 27.05.2004

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG
Schlagworte:Auflösungsantrag bei besonderem Kündigungsschutz
Stichwort:Auflösungsantrag bei besonderem Kündigungsschutz
Leitsatz:Die §§ 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 KSchG in Verbindung mit § 103 BetrVG über den besonderen Kündigungsschutz für Mitglieder des Wahlvorstandes, Wahlbewerber und Betriebsratsmitglieder sind jedenfalls dann leges speziales gegenüber dem Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, wenn der Auflösungsantrag auf ein Verhalten des Arbeitnehmers nach Erlangung der Funktion als Wahlvorstand für die Betriebsratswahl, Wahlbewerber für die Betriebsratswahl und Betriebsratsmitglied gestützt wird.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 313/04




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