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Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 2 TaBV 13/08 vom 15.12.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, TzBfG
Schlagworte:Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Jugend- und Auszubildendenvertreter
Stichwort:Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:Die Auflösung eines nach § 78 a BetrVG zustande gekommenen Arbeitsverhältnisses ist dann nicht begründet, wenn der Arbeitgeber mehrere offene Teilzeitarbeitsplätze hat. Die gleichen Maßstäbe, die bei einem Aufstockungsverlagen nach § 9 TzBfG zu Grunde zu legen sind, rechtfertigen auch die vollzeitige Beschäftigung nach § 78 a BetrVG. Für die Aufteilung eines freien Stundenkontingents auf mehrere Arbeitsplätze müssen mindestens arbeitsplatzbezogene Sachgründe gegeben sein.

Ebenfalls gegen eine Auflösung des nach § 78 a BetrVG zustande gekommenen Arbeitsverhältnisses spricht, wenn ein Arbeitgeber den Mehrbedarf an Arbeitsleistung ohne erkennbares Organisationskonzept teils durch Überstunden, teils durch befristete Einstellung von Leiharbeitnehmern abdeckt. Es fehlt dann an der arbeitgeberseitigen Vorgabe einer nur beschränkten Anzahl von Arbeitsplätzen.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 TaBV 13/08



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 62 PV 11.06 vom 15.08.2007

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, Maßgeblichkeit der Ausbildungsdienststelle und Ausnahme hiervon, Qualifikation, Konkurrenz zwischen Jugendvertreter und sonstigen Bewerbern, Auswahlverfahren, Mindestpunktzahl
Stichwort:Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für den Jugendvertreter zur Verfügung gestellt werden kann, kommt es allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle an. Eine Ausnahme hiervon gilt für den Fall, dass der öffentliche Arbeitgeber Auszubildende, welche er in der Ausbildungsdienststelle nicht weiterbeschäftigen kann, bei anderen Dienststellen seines Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches einzustellen pflegt, sofern der Auszubildende sein Einverständnis mit einer Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen erklärt hat und dies im Ergebnis nicht faktisch einer Beschäftigungsgarantie gleichkommt (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3/05 -).
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 62 PV 11.06

LAG-NUERNBERG – Beschluss, 4 TaBV 54/06 vom 28.03.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:Die auf wirtschaftlichen Überlegungen basierende Organisationsentscheidung eines Krankenhausträgers, ab einen bestimmten Stichtag in einem Klinikbereich (hier nachgeordneter Pflegedienst) kein zusätzlich einges Personal mehr einzusetzen, sondern sich eines Drittunternehmens zu bedienen, vermag die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung gemäß § 78 a Abs. 4 Satz 1 BetrVG zu begründen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 4 TaBV 54/06

LAG-KOELN – Urteil, 14 (12) Sa 8/06 vom 22.05.2006

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:1. An das Vorliegen von Auflösungsgründen für einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers sind strenge Anforderungen zu stellen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 22.10.2004, NZA 2005, 41 ff).

2. Wirft ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess vor, er decke Manipulationen des Vorgesetzten und wolle innerbetriebliche Kritiker mundtot machen, obwohl der Arbeitgeber unstreitig den Vorwürfen sofort und in angemessener Weise nachgegangen ist, so kann dies einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers rechtfertigen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 (12) Sa 8/06


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