( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAuflösende Bedingung/Bewachungsgewerbe 

Auflösende Bedingung/Bewachungsgewerbe

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 75/98 vom 25.08.1999

Rechtsgebiete:BGB, UZwGBw
Schlagworte:Auflösende Bedingung/Bewachungsgewerbe
Stichwort:Auflösende Bedingung/Bewachungsgewerbe
Leitsatz:Leitsätze:

Das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters eines Unternehmens aus dem Wach- und Sicherheitsgewerbe wird aufgrund einer tarifvertraglichen Norm, wonach das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung endet, wenn die Erlaubnisbehörde die Zustimmung zur Beschäftigung eines Arbeitnehmers verweigert oder entzieht, nur zum Ablauf einer der zwingenden Mindestkündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist beendet, wenn für den Arbeitnehmer keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht.

Aktenzeichen: 7 AZR 75/98
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 25. August 1999
- 7 AZR 75/98 -

I. Arbeitsgericht
Gießen
- 5 Ca 488/96 -
Urteil vom 3. Dezember 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hessisches
- 11 Sa 317/97 -
Urteil vom 13. Oktober 1997
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 75/98




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/aufloesende-bedingungbewachungsgewerbe

"Auflösende Bedingung/Bewachungsgewerbe - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN