JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufklärungspflichten
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Kraftfahrzeug - Kauf, Aufklärungspflichten, Kraftfahrzeug - Mangel, Aufklärungspflichten, Kauf - Kraftfahrzeug, Mangel, Aufklärungspflichten |
| Stichwort: | Aufklärungspflichten |
| Leitsatz: | 1. Eine Kraftfahrzeugwerkstatt handelt grob fahrlässig, wenn sie von einem Privatverkäufer ein KFZ, bei dem eingrößerer Schaden in teilweiser Eigenreparatur beseitigt worden war, ohne eingehende Untersuchung ankauft. 2. Zum Umfang der Aufklärungspflicht eines Privatverkäufers gegenüber einer Kraftfahrzeugwerkstatt. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 4 U 46/05 | |
| Rechtsgebiete: | HWiG, VerbrKrG |
| Schlagworte: | Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Haustürsituation, Realkredit, Bankenhaftung, Aufklärungspflichten |
| Stichwort: | Aufklärungspflichten |
| Leitsatz: | 1. Ein Kredit, der im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrkrG "von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht" wird, liegt auch dann vor, wenn zur Besicherung des Kredits ein bereits bestelltes Grundpfandrecht verwendet werden soll (Abweichung von BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 393/02 -, ZIP 2004, 1394 ff. = WM 2004, 1529 ff. = BKR 2004, 359 ff.). 2. Von einer ein Widerrufsrecht ausschließenden Bestellung eines Hausbesuchs im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG (§ 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB n.F.) ist trotz Verabredung des Besuchs in einer Gaststätte dann auszugehen, wenn Vermittler und Verbraucher sich kennen und die Verabredung in der gemeinsamen "Stammkneipe" getroffen wird. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 108/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Unternehmenskauf vom Insolvenzverwalter, Aufklärungspflichten |
| Stichwort: | Aufklärungspflichten |
| Leitsatz: | 1. Die Behauptung des Erwerbers, die die Nichtigkeit des Kaufvertrages über eine Vielzahl von Spielhallen, die vom Konkursverwalter erworben werden, gemäß § 138 Abs. 1 BGB wegen erheblichen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung stützen soll, ist regelmäßig nicht schlüssig, wenn sie dahin geht, die Spielhallen hätten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einen Ertragswert von Null gehabt, wo rüber der Konkursverwalter die Erwerberin nicht aufgeklärt habe. 2. Entschließt sich ein Erwerber zum Unternehmenskauf von einem Konkurs/Insolvenzverwalter, so hat er Kauf regelmäßig Gegenstände zum Inhalt, an deren Ertragskraft von vornherein erhebliche Zweifel bestehen. 3. Entschließt sich der Erwerber dennoch dazu, von einer positiven Einschätzung der Ertragskraft auszugehen, die in einem nennenswerten Kaufpreis ihren Ausdruck findet, so fällt diese Entscheidung regelmäßig allein in seinen Risikobereich, es sei denn, der veräußernde Konkurs/Insolvenzverwalter hätte etwa Bedenken eines branchenfremden Erwerbsinteressenten zerstreut. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 11 U 274/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Verdachtskündigung, strafbare Handlung, Vermögensdelikt, Diebstahl, Unterschlagung, objektive Tatsachen, subjektive Wertungen, hinreichender Tatverdacht, Aufklärungspflichten, entlastende Ermittlungen, Auflösungsantrag, Sanktionscharakter, ehrverletzende Behauptungen, Verbreitung im Intranet |
| Stichwort: | Aufklärungspflichten |
| Leitsatz: | 1) Entsteht der Verdacht einer Straftat gegenüber einem Arbeitnehmer, muss dieser auf objektive (Indiz-)Tatsachen gründen. Die subjektive Wertung des Arbeitgebers reicht nicht aus. Es müssen schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen, die einen verständigen und gerecht abwägenden Arbeitgeber zum Ausspruch einer Kündigung veranlassen können. Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch einer Verdachtskündigung alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternehmen und prüfen, ob eine große Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gekündigte Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat. Er muss auch prüfen, ob nicht andere Personen als Täter in Betracht kommen. 2) Verdächtigt ein Arbeitgeber leichtfertig und ohne Vorhandensein objektiver Tatsachen einen Arbeitnehmer, eine Straftat begangen zu haben, stellt dieses eine ehrverletzende Behauptung dar, die zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung führt. Verbreitet der Arbeitgeber, ohne das dieses zur etwaigen Verteidigung der eigenen Rechtsposition geboten war, diese Behauptung zudem im Intranet, ist dieses Verhalten des Arbeitgebers die Abfindung erhöhend zu berücksichtigen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 491/03 | |
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