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Aufklärungspflicht über Zusatzversorgungsansprüche

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 14 Sa 433/06 vom 25.09.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Aufklärungspflicht über Zusatzversorgungsansprüche
Stichwort:Aufklärungspflicht über Zusatzversorgungsansprüche
Leitsatz:1. Der Arbeitgeber kann eine mögliche Aufklärungspflicht über Verbesserungsmöglichkeiten bei einer Zusatzversorgung dadurch erfüllen, dass er auf eine sachverständige Abteilung bei dieser Zusatzversorgungskasse verweist.

2. Holt der Arbeitnehmer dort keine Erkundigungen ein, kann er den Arbeitgeber nicht wegen Verletzung von Aufklärungspflichten in Anspruch nehmen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 Sa 433/06




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