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Aufklärungsobliegenheit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-OLDENBURG – Urteil, 3 U 2/03 vom 30.04.2003

Rechtsgebiete:VVG, StGB
Schlagworte:Unfallflucht, Aufklärungsobliegenheit, Reue, tätige
Stichwort:Aufklärungsobliegenheit
Leitsatz:1. Hat der Täter den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 142 StGB verwirklicht, so liegt darin zugleich eine vorsätzliche Verletzung seiner Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung. Hieran vermag eine anschließend geübte tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB nichts zu ändern.

2. Die generelle Annahme geringen Verschuldens im Sinne der Relevanzrechtsprechung in allen Fällen des § 142 Abs. 4 StGB kommt nicht in Betracht.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 3 U 2/03




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