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Aufklärungserfolg

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OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 415/08 vom 01.07.2008

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Entbindung, Erscheinen, Anwesenheit, Hauptverhandlung, Begründung, Verfahrensrüge, Aufklärungserfolg
Stichwort:Aufklärungserfolg
Leitsatz:Teilt der Verteidiger der Betroffenen dem Amtsgericht mit, dass der Betroffene nicht bestreite, zur Tatzeit Fahrer des gemessenen Fahrzeugs gewesen zu sein, ist von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin keine weitergehende Aufklärung des Tatvorwurfs zu erwarten und er von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen zu entbinden.

Auch die Frage, ob ausnahmsweise von der Verhängung einer Fahrverbotes unter angemessener Erhöhung des Bußgeldes nach § 4 Abs. 4 BkatV abgesehen werden kann, rechtfertigt die Ablehnung eines Entbindungsantrages nicht, weil es dafür grundsätzlich nicht auf den persönlichen Eindruck von dem/der Betroffenen in der Hauptverhandlung ankommt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss OWi 415/08




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