JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufklärungs- und Informationspflichten beim geschlossenen Immobilienfonds
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Aufklärungs- und Informationspflichten beim geschlossenen Immobilienfonds |
| Stichwort: | Aufklärungs- und Informationspflichten beim geschlossenen Immobilienfonds |
| Leitsatz: | 1. Wird bei einem geschlossenen Immobilienfonds neben dem Treuhandvertrag (sei es auch stillschweigend) auch ein Vertrag mit den übrigen Gesellschaftern der KG geschlossen, haben auch diese Gesellschafter vertragliche Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber den Anlegern. 2. Ein Anleger darf erwarten, dass ihn der Prospekt über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig unterrichtet, insbesondere über Tatsachen, die den Vertragszweck vereiteln können (hier zu Mietzins- und Projektentwicklungsrisiko; Mietausfallgarantie; Bezeichnung als GmbH i.Gr; personelle Verflechtungen; Haftung verneint). |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 5285/01 | |
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