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Aufklärung Komplikationsdichte Einwilligung

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OLG-ZWEIBRÜCKEN – Urteil, 5 U 25/99 vom 22.02.2000

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Aufklärung Komplikationsdichte Einwilligung
Stichwort:Aufklärung Komplikationsdichte Einwilligung
Leitsatz:Leitsatz:

1. Ein Zukunftsschaden wird nicht bereits durch den Vortrag dargelegt, es könne noch nicht abzusehen, inwieweit aufgrund der dauernden Beeinträchtigung auch finanzielle Einbußen eintreten können. Eine mögliche Wirkung in der Zukunft muss wenigstens der Art nach dargelegt werden.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Aufklärung ausnahmsweise vor einer Leitungsanästhesie entbehrlich ist, weil der Arzt angesichts der äußerst geringen Komplikationsdichte annehmen darf, der Patient werde vernünftigerweise seine Einwilligung angesichts der bevorstehenden, ansonsten schmerzhaften Paradonotosebehandlung nicht wegen des geringen Risikos einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis verweigern.
Volltext: OLG-ZWEIBRÜCKEN - Urteil, 5 U 25/99




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