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Aufklärung ausländischer Patienten

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 20 U 202/06 vom 08.05.2008

Schlagworte:Aufklärung ausländischer Patienten
Stichwort:Aufklärung ausländischer Patienten
Leitsatz:1. Der aufklärungspflichtige Arzt hat - notfalls durch Beiziehung eines Sprachmittlers - sicherzustellen, das der ausländische Patient der Aufklärung sprachlich folgen kann (Aufgabe von Senatsurteil vom 15.01.1998 - 20 U 3654/96 = MedR 1999, 226).

2. Eine Embolie stellt bei einer " einfachen" (arthroskopischen Knieoperation ein aufklärungspflichtiges Risiko dar.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 20 U 202/06




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