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Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 286/06 vom 15.02.2007

Rechtsgebiete:TzBfG, BGB, SGB III, ZPO
Schlagworte:Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung, Überraschungsklausel
Stichwort:Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung
Leitsatz:1. Wird nach Zugang einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung vor Ablauf der Klagefrist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Verzögerung von 12 Monaten vereinbart, so handelt es sich dabei in der Regel nicht um eine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses, sondern um einen Aufhebungsvertrag, wenn nach der Vereinbarung keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung bestehen soll ("Kurzarbeit Null") und zugleich Abwicklungsmodalitäten wie Abfindung, Zeugniserteilung und Rückgabe von Firmeneigentum geregelt werden.

2. Ist die Beendigungsvereinbarung in einem vom Arbeitgeber für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertrag enthalten, kann es sich je nach den Umständen um eine ungewöhnliche Bestimmung handeln, die gem. § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsinhalt wird.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 286/06




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