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Aufhebungsantrag

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 26 Sch 20/06 vom 10.05.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Schiedsverfahren, Zwischenschiedsspruch, Schiedsspruch, Aufhebungsantrag
Stichwort:Aufhebungsantrag
Leitsatz:Gegen einen Zwischenschiedsspruch über den Anspruchsgrund ist der Aufhebungsantrag unzulässig. Das gilt ebenso, wenn in dem Zwischenschiedsspruch eine Schiedswiderklage endgültig abgewiesen worden ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 26 Sch 20/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 55/05 vom 02.05.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Rücknahme, Aufhebungsantrag
Stichwort:Aufhebungsantrag
Leitsatz:1. Die Regelung des § 269 III, 3 ZPO ist auch bei Rücknahme eines Aufhebungsantrags nach § 927 ZPO anwendbar.

2. Will der Antragsgegner eines Eilverfahrens den nachträglichen Wegfall der Voraussetzungen für die erlassene einstweilige Verfügung geltend machen, hat er grundsätzlich ein Wahlrecht, dies im Widerspruchsverfahren oder im Rahmen eines Aufhebungsverfahrens nach § 927 ZPO geltend zu machen.

3. Der maßgebende Zeitpunkt, nach welchem der den Aufhebungsgrund bildende Umstand eingetreten sein muss, ist die Anordnung der einstweiligen Verfügung.

Dies ist der Zeitpunkt, in dem das Gericht die Entscheidung unterschrieben und in den Geschäftsgang gegeben hat.

4. Als nachträglich müssen auch solche Umstände angesehen werden, die zwar objektiv bei Erlass der einstweiligen Verfügung bereits gegeben, dem Antragsgegner aber nicht bekannt waren.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 55/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10085/05.OVG vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:VwGO, TierSG
Schlagworte:Tierseuche, Tierseuchenrecht, Seuchenbekämpfung, Schweinepest, Wildschweine, Notimpfung, Impfköder, Impfköderauslegung, Impfung, Köderausbringung, Mitwirkung, Jagdrecht, Jagdausübungsberechtigter, Jagdpächter, Auslegung, Hilfeleistung, Antrag, Aufhebungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellung der Rechtswidrigkeit, Berufung, Unzulässigkeit, Berufungsantrag, Berufungsfrist, Berufungsbegründung, Berufungsbegründungsfrist, Begründungsfrist, Erledigung, Klarstellung, Umstellung, sachdienlicher Antrag, berechtigtes Interesse, Wiederholungsgefahr, Rechtsverordnung, gesetzliche Grundlage,
Stichwort:Aufhebungsantrag
Leitsatz:Die Umstellung eines Berufungsantrages, mit dem die Aufhebung eines schon zuvor erledigten Verwaltungsakts begehrt wird, in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nur innerhalb der Berufungsbegründungsfrist möglich. Danach kann er nur unter der Voraussetzung, dass der rechtzeitig abgegebenen Berufungsbegründung das Fortsetzungsfeststellungsbegehren unzweifelhaft zu entnehmen ist, dahingehend ausgelegt bzw. klargestellt werden.

Zum Umfang der Ermächtigung des § 23 Satz 2 TierSG, Jagdausübungsberechtigte im Rahmen der Bekämpfung der Schweinepest zur Notimpfung von Wildschweinen mittels oraler Immunisierung heranzuziehen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10085/05.OVG

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 21 W 42/04 vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:GVG, ZPO
Schlagworte:einstweilige Verfügung, eV, Aufhebung, Aufhebungsantrag, Erledigung
Stichwort:Aufhebungsantrag
Leitsatz:Erklärt ein Schuldner seinen Antrag auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Klage in der Hauptsache für erledigt, nachdem der Gläubiger die Klageerhebung nachgeholt hat, so sind die durch den Aufhebungsantrag entstandenen Kosten dem Gläubiger aufzuerlegen, wenn der Aufhebungsantrag infolge der Fristversäumung durch den Gläubiger zunächst begründet war. Die Zulässigkeit der Nachholung der versäumten Prozesshandlung steht dem nicht entgegen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 21 W 42/04


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