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Aufhebung wegen fehlender Mitwirkung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 14 Ta 642/02 vom 27.09.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Aufhebung wegen fehlender Mitwirkung
Stichwort:Aufhebung wegen fehlender Mitwirkung
Leitsatz:Im Hinblick auf die 4-Jahresfrist des § 120 Abs. 4 ZPO muss die Aufforderung zur Abgabe einer aktuellen Erklärung so rechtzeitig erfolgen, dass eine Abänderungsentscheidung vor Ablauf der genannten Frist möglich ist.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 14 Ta 642/02




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