JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Diebstahl im besonders schweren Fall, Regelbeispiel, vertypter Strafmilderungsgrund, Strafrahmenwahl, fakultative Strafmilderung wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit, Erforderlichkeit von Ausführungen zur Strafrahmenverschiebung, Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verschulden an abstrakter Gefährdung der Beamten, Kenntnis der Hepatitis-Infektion unklar, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, konkrete Erfolgsaussicht, Dauer des Vorwegvollzuges, Berechnung der Dauer |
| Stichwort: | Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch |
| Leitsatz: | Wird ein Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt, spricht das grundsätzlich für die Anwendung auch des Strafrahmens des § 243 StGB. Etwas anderes gilt jedoch insbesondere dann, wenn gewichtige Strafmilderungsgründe, insbesondere vertypte Strafmilderungsgründe, vorliegen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 286/08 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StVG |
| Schlagworte: | Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, überlange Verfahrensdauer, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Vollstreckungslösung, keine Ausführungen zur Kompensation, Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung, einschlägige Vorstrafen wegen Kfz-Delikten, Erwerb eines Mofas, zu schnell, Drosselung des Mofas, keine Gefahr neuer einschlägiger Straftaten |
| Stichwort: | Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch |
| Leitsatz: | Ein sachlich-rechtlicher Mangel liegt darin, wenn die Berufungskammer, obwohl sie eine überlange Verfahrensdauer im Berufungsverfahren, die nicht in der Sphäre des Angeklagten begründet ist, angenommen hat, ohne nähere Begründung zu derselben Strafe kommt wie das Amtsgericht und auch keine Ausführungen dazu macht hat, ob und ggfls. welcher konkret bezifferter Teil der verhängten Strafe als verbüßt gilt. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 224/08 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Überschreitung um 36, 6%, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Geldbuße von 260, 00 Euro, Tilgungsreife |
| Stichwort: | Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch |
| Leitsatz: | Die Grenze der Geringfügigkeit einer Geldbuße ist nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung jedenfalls bei Geldbußen von mehr als 250,00 Euro überschritten. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 41/08 | |
| Rechtsgebiete: | GaststG, OWiG |
| Schlagworte: | Gaststättengesetz, Betreiben einer Gaststätte ohne die erforderliche Erlaubnis, hohe Geldbuße, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Bemessung der Geldbuße, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Leistungsfähigkeit |
| Stichwort: | Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch |
| Leitsatz: | Zur Festsetzung der Geldbuße bei einem fahrlässigen Verstoß gegen das Gaststättengesetz. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 702/07 | |
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