JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufhebung durch das Prozessgericht
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Vorpfändung, Aufhebung durch das Prozessgericht |
| Stichwort: | Aufhebung durch das Prozessgericht |
| Leitsatz: | 1. Entscheidungen des Prozessgerichts nach § 769 Abs.1 ZPO über die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen (hier: Vorpfändung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 845 ZPO) sind in analoger Anwendung von § 707 Abs.2 Satz 2 ZPO unanfechtbar. 2. Wenn das Prozessgericht eine nach § 845 vorgenommene Vorpfändung im Wege einer einstweiligen Anordnung gem. § 769 Abs.1 ZPO aufhebt, geriert es sich nicht unzulässigerweise als Vollstreckungsgericht. 3. Hebt das Arbeitsgericht eine Vorpfändung durch einstweilige Anordnung gem. § 769 ZPO auf, hat es die Rechtswegszulässigkeit nicht verkannt. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 3 Ta 211/07 | |
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