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Aufhebung der vorausgegangenen Entscheidung und Zurückverweisung an das Beschwerdegericht aufgrund objektiv willkürlicher Bejahung einer Zuständigkeit des Einzelrichters gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Beschluss, V ZB 169/08 vom 05.02.2009

Rechtsgebiete:GG, ZPO
Schlagworte:Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde trotz Verneinung grundsätzlicher Bedeutung gem. § 568 S. 2 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO), Aufhebung der vorausgegangenen Entscheidung und Zurückverweisung an das Beschwerdegericht aufgrund objektiv willkürlicher Bejahung einer Zuständigkeit des Einzelrichters gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
Stichwort:Aufhebung der vorausgegangenen Entscheidung und Zurückverweisung an das Beschwerdegericht aufgrund objektiv willkürlicher Bejahung einer Zuständigkeit des Einzelrichters gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
Volltext: BGH - Beschluss, V ZB 169/08




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