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Aufhebung der Vollziehung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 354/06 vom 03.01.2007

Rechtsgebiete:VwGO, SOG LSA
Schlagworte:Wirkung, aufschiebende, Verwaltungsakt, Aufhebung der Vollziehung, Ermessen, Sicherstellung, Herausgabe
Stichwort:Aufhebung der Vollziehung
Leitsatz:Die Aufhebung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO steht im Ermessen des Gerichts. Das Gericht wird bei seiner Entscheidung, ob es im Fall der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs eine Rückgängigmachung der Vollziehung anordnet, sein Ermessen in der Regel zu Gunsten des Antragstellers auszuüben haben; ausnahmsweise kann das Gericht aber dem öffentlichen Interesse am weiteren Bestand des Vollzugs den Vorrang einräumen. Insbesondere dann, wenn Vollzugshandlungen bereits vor Einlegung eines Rechtsbehelfs und damit vor Eintritt der aufschiebenden Wirkung vorgenommen wurden, kann es nach den zu § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO entwickelten Rechtsgrundsätzen auf eine Interessenabwägung abstellen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 354/06



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 4/04 vom 29.11.2005

Rechtsgebiete:VwGO, SächsVwVG, AO
Schlagworte:Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Verwaltungsakt, Aufhebung der Vollziehung, Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch, grundrechtlicher Abwehranspruch, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Aufhebung der Vollziehung
Leitsatz:1. Die Befugnis des Verwaltungsgerichts zur Anordnung der Aufhebung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO umfasst die Aufhebung von Verwaltungsakten und damit auch die Aufhebung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Beschränkungen können sich nur aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben.

2. Grundrechte schützen unabhängig von der Rechtsnatur des (rechtswidrigen) Eingriffs und damit gleichermaßen gegen Verwaltungsakte und öffentlich-rechtliche Realakte.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 BS 4/04

OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 493/04 vom 04.03.2005

Rechtsgebiete:AuslG, AufenthG, EMRK, VwGO
Schlagworte:Ausweisung, Abschiebung, Ausreise, Familie, Zweite Generation, Aufhebung der Vollziehung, Befristung
Stichwort:Aufhebung der Vollziehung
Leitsatz:1. Ein gegen die sofortige Vollziehung der Ausweisung und Abschiebung gerichtetes Eilverfahren erledigt sich nicht durch die "freiwillige" Ausreise des Ausländers, wenn diese lediglich erfolgt, um einer andernfalls unittelbar drohenden Abschiebung zu entgegen. Die Verwaltungsgerichte können in einem solchen Fall zugleich mit der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO auch die Wiedereinreise des Ausländers auf Kosten der Ausländerbehörde anordnen.

2. Zur Vereinbarkeit der Ausweisung eines mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers der zweiten Generation mit Art. 8 EMRK.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 493/04

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 TG 546/03 vom 11.12.2003

Rechtsgebiete:AuslG, SchÜbkDÜbk, VwGO
Schlagworte:Abschiebung, Aufhebung der Vollziehung, Folgenbeseitigung, Rechtsschutzbedürfnis
Stichwort:Aufhebung der Vollziehung
Leitsatz:Für die Fortführung eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Ausweisungsverfügung und Abschiebungsandrohung besteht nach erfolgter Abschiebung kein Rechtsschutzbedürfnis
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 TG 546/03


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