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Aufhebung der Sanierungssatzung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 2.02 vom 10.07.2003

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Sanierungssatzung, Unwirksamkeit, Fehlerbehebung, Rückwirkungsanordnung, räumlicher Geltungsbereich, Einbeziehung früher festgelegter Sanierungsgebiete, Sanierungsziele, Zeitrahmen, Aufhebung der Sanierungssatzung
Stichwort:Aufhebung der Sanierungssatzung
Leitsatz:1. Eine Sanierungssatzung, die wegen eines Mangels im Abwägungsvorgang im Wege der Normenkontrolle für unwirksam erklärt worden ist, kann nach Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

2. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet setzt voraus, dass die zügige Durchführung der Sanierungsmaßnahmen innerhalb eines absehbaren Zeitraums gewährleistet ist.

3. Als undurchführbar i.S. des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann sich eine Sanierung im Nachhinein auch dann erweisen, wenn keine Aussicht mehr besteht, die Sanierungsmaßnahmen zügig durchzuführen und innerhalb eines absehbaren Zeitraums seit der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet abzuschließen.

4. Ein Sanierungsgebiet, für das die Sanierungssatzung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB aufzuheben ist, darf grundsätzlich nicht in den Geltungsbereich einer neuen Sanierungssatzung einbezogen werden.

5. Dagegen ist es unbedenklich, ein zu einem früheren Zeitpunkt festgelegtes Sanierungsgebiet, in dem der ursprüngliche Sanierungszweck erreicht ist, in den Geltungsbereich einer neuen Sanierungssatzung einzubeziehen, mit der als Reaktion auf veränderte Verhältnisse andere Ziele verfolgt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 2.02



BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 14.97 vom 03.12.1998

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Sanierungsgebiet, förmliche Festlegung des -, Sanierungssatzung, Bestimmtheit, Verfahrensfehler, erneute Beschlußfassung, rückwirkendes Inkraftsetzen, Abschluß der Sanierung, Aufhebung der Sanierungssatzung, Erhebung von Ausgleichsbeträgen.
Stichwort:Aufhebung der Sanierungssatzung
Leitsatz:Leitsatz:

Eine verfahrensfehlerhaft zustande gekommene Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets kann auch dann noch erneut beschlossen und rückwirkend in Kraft gesetzt werden (§ 215 Abs. 3 BauGB 1986 = § 20215 20a Abs. 2 BauGB 1998), wenn die Sanierung bereits abgeschlossen und die förmliche Festlegung schon aufgehoben worden ist.

Urteil des 4. Senats vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 4 C 14.97 -

I. VG Minden vom 30.03.1993 - Az.: jVG 1 K 352/91 - u.a.
II. OVG Münster vom 05.12.1996 - Az.: OVG 22 A 1755/93 - u.a.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 14.97


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