JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft
| Rechtsgebiete: | AuslG, ArGV, Europa-Mittelmeer-Abkommen, Kooperationsabkommen, SGB III, Wiener Übereinkommen |
| Schlagworte: | Marokkanischer Arbeitnehmer, unbefristete Arbeitsgenehmigung, Assoziationsrecht, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Aufenthalt als Ehegatte eines Deutschen, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Benachteiligungsverbot, nachträgliche zeitliche Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigung, vorläufiges Bleiberecht, Diskriminierungsverbot, Erlöschen der Arbeitsgenehmigung, Ermessensausübung, Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien, Kündigungsbedingungen, Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung, Wanderarbeitnehmer, praktische Wirksamkeit der Rechte |
| Stichwort: | Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft |
| Leitsatz: | Nach deutschem Recht vermittelt eine unbefristete Arbeitsgenehmigung auch im Falle einer nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigung (§ 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG) kein von dieser unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortsetzung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt nach dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko (vgl. auch Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 -). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 32.02 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, ArGV, Europa-Mittelmeer-Abkommen, Kooperationsabkommen, SGB III, Wiener Übereinkommen |
| Schlagworte: | Marokkanischer Arbeitnehmer, unbefristete Arbeitsgenehmigung, Arbeitsberechtigung, Assoziationsrecht, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, ehemaliger Asylbewerber, Aufenthalt als Ehegatte einer Deutschen, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltsbefugnis, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Benachteiligungsverbot, vorläufiges Bleiberecht, Diskriminierungsverbot, Erlöschen der Arbeitsgenehmigung, Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien, ehebezogene Härte, Härtefallregelung, Kündigungsbedingungen, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung, Wanderarbeitnehmer, praktische Wirksamkeit der Rechte |
| Stichwort: | Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft |
| Leitsatz: | 1. Aus dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko ergeben sich grundsätzlich keine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche für marokkanische Arbeitnehmer. 2. Nach deutschem Recht vermittelt eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kein von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortsetzung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt nach dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 18.02 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Schlagworte: | Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, eigenständige Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, besondere Härte, maßgebliche Sach- und Rechtslage |
| Stichwort: | Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft |
| Leitsatz: | 1. Bei der gerichtlichen Prüfung eines Anspruches auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ist die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltende Rechtslage zu Grunde zu legen. 2. Für die danach zu prüfende Frage, ob die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, kommt es auf den Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft an. 3. War oder galt der Aufenthalt auch nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bereits länger als ein Jahr als erlaubt, kommt nur noch ein Anspruch auf ermessensgerechte Entscheidung über eine befristete Verlängerung in Frage. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 14 A 291/99 | |
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