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Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 5 WF 120/00 vom 12.03.2001

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe, Taschengeldanspruch
Stichwort:Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe
Leitsatz:Leitsatz:

Der Unterhaltsanspruch der hilfsbedürftigen Partei gegen ihren Ehemann umfasst auch einen Anspruch auf angemessenes Taschengeld. Angesichts der grundsätzlichen Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs von bis zu 7/10 ist es regelmäßig angemessen, diesen Bruchteil des Taschengeldes auch zur Zahlung von Raten auf die Prozesskosten zu verwenden.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 5 WF 120/00




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