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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 25.06 vom 16.05.2007

Rechtsgebiete:VwGO, VwZG, EntschG, GBBerG, ZPO, BGB, VermG, HypAblV
Schlagworte:Klagefrist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wiedereinsetzung von Amts wegen, Ermessensentscheidung, Klagebefugnis des Miterben, nicht beanspruchte Vermögenswerte, nicht bekannte oder nicht auffindbare Miteigentümer oder Miterben, Aufgebotsverfahren, Aufgebotsfrist, nachträgliche Meldung, Ausschlussbescheid, Bestandskraft, Ausschlussurteil, Entschädigungsfonds
Stichwort:Aufgebotsfrist
Leitsatz:Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen nach § 60 Abs. 2 Satz 4 VwGO ist keine Ermessensentscheidung.

Ein Bescheid nach § 15 Abs. 3 GBBerG, mit dem sämtliche Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft mit ihren Rechten an einem Nachlassgegenstand ausgeschlossen werden, kann von jedem einzelnen Miterben nach § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BGB angefochten werden.

Im Verfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG sind alle Anmeldungen zu berücksichtigen, die bis zur Bestandskraft des Ausschlussbescheides eingegangen sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 25.06




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