JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufgabenwahrnehmung
| Rechtsgebiete: | GemO, LFAG |
| Schlagworte: | Sonderumlage, Verbandsgemeindeumlage, dringendes öffentliches Interesse, dringend, öffentlich, Interesse, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Selbstverwaltung, Selbstverwaltungsaufgabe, Aufgabenübernahme, Aufgabenwahrnehmung, Aufgabe, Zuständigkeit, Fremdenverkehrsförderung, Fremdenverkehr, Tourismus |
| Stichwort: | Aufgabenwahrnehmung |
| Leitsatz: | 1. Ein im Sinne des § 67 Abs. 3 Satz 1 GemO dringendes öffentliches Interesse an der Übernahme der Fremdenverkehrsförderung durch die Verbandsgemeinde besteht dann, wenn Ortsgemeinden ihrer Aufgabenverantwortung nicht (mehr) gerecht werden, die Wahrnehmung der Aufgabe auf der Ebene der Verbandsgemeinde aber dem jedenfalls weit überwiegenden Teil der Ortsgemeinden einen nennenswerten Vorteil bringen wird. 2. Hat die Verbandsgemeinde die Zuständigkeit für die Fremdenverkehrsförderung nicht gemäß § 67 Abs. 3 GemO wirksam von den Ortsgemeinden übernommen, kann sie für die Wahrnehmung dieser Aufgabe keine Sonderumlage im Sinne des § 26 Abs. 2 LFAG erheben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 C 11333/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, ThürVerf, SGB VIII, ThürKJHAG, ThürKitaG, ThürKO, VwGO |
| Schlagworte: | Kindergarten, Kindertagesstättenplätze, Sachkostenzuschuss, Wohnsitzgemeinde, Bedarfsplan, kreisangehörige Gemeinde, Aufgabenübertragung, Trägerschaft, kommunaler Träger, freier gemeinnütziger Träger, freier Träger, juristische Person, Freiwilligkeit, Bedarfsplan, Gewinnerzielung, kommunale Eigengesellschaft, Auslegung, Aufgabenwahrnehmung, eigener Wirkungskreis, überörtliche Angelegenheiten, Gebietskörperschaft, öffentliche Fürsorge, konkurrierende Gesetzgebung, Landesrechtsvorbehalt, öffentliche Jugendhilfe, örtliche Trägerschaft, Anerkennung, Tatbestandswirkung, Feststellungswirkung, Bindungswirkung, Finanzierungssystem, Aufgabenübertragung, Antrag, wirtschaftliche Tätigkeit, Handlungsform, gGmbH, Verwaltung im funktionalen Sinn, Gesellschaftsvertrag |
| Stichwort: | Aufgabenwahrnehmung |
| Leitsatz: | 1. Als Gebietskörperschaft, der Aufgaben der Jugendhilfe als örtlicher Träger übertragen sind, kann der Landkreis nicht zugleich freier gemeinnütziger Träger sein; dies gilt unabhängig von der privatrechtlichen Handlungsform, in der er sich betätigt (hier gGmbH). 2. Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII entfaltet eine Bindung in der Form der Tatbestandswirkung nur für den Bereich des SGB VIII. 3. Die bundesrechtlichen Regelungen in §§ 69 ff. SGB VIII zur Trägerstruktur der Jugendhilfe und zur Behördenorganisation bilden einen abschließenden Gestaltungsrahmen, sofern der Landesgesetzgeber auf eine Übertragung von Aufgaben i. S. d. § 69 Abs. 2 SGB VIII verzichtet hat. Durch § 22 Abs. 2 ThürKitaG wird den Gemeinden nur die Wahrnehmung, Kindergartenplätze in der erforderlichen Anzahl bereitzustellen, auferlegt; eine über eine solche Wahrnehmungs-Zuständigkeit hinausgehende Aufgabenverlagerung liegt darin nicht. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 237/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGSG, DBGrG, AEG |
| Schlagworte: | Abgabe, Abgabenrecht, Abgabepflicht, Abgabepflichtiger, Abschöpfung, Aufgabenwahrnehmung, Ausgleichsbetrag, Ausgleichsquote, Bahn, Bahnanlagen, Bahnhof, Bahnpolizei, begünstigtes Verkehrsunternehmen, Begünstigung, Brutto-Cash-Flow, Bundesgrenzschutz, Cash-Flow, DB-Konzern, Deutsche Bahn AG, Eisenbahn, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Finanzverfassung, Führungsgesellschaft, Gefahr, Gefahrenabwehr, Gebühr, Infrastruktur, Infrastrukturunternehmen, Jahresergebnis, Jahresfehlbetrag, Konzern, Laden, Ladeninhaber, Leistungsfähigkeit, Polizei, Polizeirecht, Prozentsatz, Quote, Sonderabgabe, Steuer, Steuerstaat, Straßenbahn, Taxi, Umsatz, Unternehmen, Verkehrsunternehmen, Vorteil, Vorteilsabschöpfung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit |
| Stichwort: | Aufgabenwahrnehmung |
| Leitsatz: | Die Deutsche Bahn AG ist auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BGSG verpflichtet, dem Bundesgrenzschutz für die durch die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben erlangten Vorteile einen angemessenen Ausgleich nach Maßgabe der Verordnung zur Festsetzung des Ausgleichs für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben des Bundesgrenzschutzes vom 6. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1683) zu leisten. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10337/04.OVG | |
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