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JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAufgabenverteilung zwischen den Instanzen im finanzgerichtlichen Verfahren 

Aufgabenverteilung zwischen den Instanzen im finanzgerichtlichen Verfahren

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, IV B 126/07 vom 06.11.2008

Rechtsgebiete:FGO, ZPO
Schlagworte:Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren über AdV - Aufgabenverteilung zwischen den Instanzen im finanzgerichtlichen Verfahren - Übernahme von Feststellungen eines strafgerichtlichen Urteils - Recht des Filmherstellers nach § 94 UrhG - unechte Auftragsproduktion - Aktivierung von Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz
Stichwort:Aufgabenverteilung zwischen den Instanzen im finanzgerichtlichen Verfahren
Leitsatz:1. Im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Antrags auf AdV durch das FG hat der BFH als Tatsachengericht grundsätzlich selbst die Befugnis und Pflicht zur Tatsachenfeststellung.

2. Dies steht jedoch einer Zurückverweisung des Verfahrens zur ergänzenden Tatsachenfeststellung durch das FG nicht entgegen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die Feststellungen besser durch das FG getroffen werden können und die besondere Eilbedürftigkeit des Verfahrens auf AdV der Zurückverweisung nicht entgegensteht.
Volltext: BFH - Beschluss, IV B 126/07




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