JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufgabenübernahme
| Rechtsgebiete: | GemO, LFAG |
| Schlagworte: | Sonderumlage, Verbandsgemeindeumlage, dringendes öffentliches Interesse, dringend, öffentlich, Interesse, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Selbstverwaltung, Selbstverwaltungsaufgabe, Aufgabenübernahme, Aufgabenwahrnehmung, Aufgabe, Zuständigkeit, Fremdenverkehrsförderung, Fremdenverkehr, Tourismus |
| Stichwort: | Aufgabenübernahme |
| Leitsatz: | 1. Ein im Sinne des § 67 Abs. 3 Satz 1 GemO dringendes öffentliches Interesse an der Übernahme der Fremdenverkehrsförderung durch die Verbandsgemeinde besteht dann, wenn Ortsgemeinden ihrer Aufgabenverantwortung nicht (mehr) gerecht werden, die Wahrnehmung der Aufgabe auf der Ebene der Verbandsgemeinde aber dem jedenfalls weit überwiegenden Teil der Ortsgemeinden einen nennenswerten Vorteil bringen wird. 2. Hat die Verbandsgemeinde die Zuständigkeit für die Fremdenverkehrsförderung nicht gemäß § 67 Abs. 3 GemO wirksam von den Ortsgemeinden übernommen, kann sie für die Wahrnehmung dieser Aufgabe keine Sonderumlage im Sinne des § 26 Abs. 2 LFAG erheben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 C 11333/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, GemO, SGB VIII, JFG |
| Schlagworte: | Haushaltssatzung, Haushaltsplan, Verpflichtungsermächtigung, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Verbandsgemeindeumlage, Umlage, Umlagesatz, Zuständigkeit, Zuständigkeitsübernahme, Aufgabenübernahme, Jugendherberge, überörtlicher Fremdenverkehr, Fremdenverkehr, Jugendhilfe Jugendarbeit, Jugendförderung |
| Stichwort: | Aufgabenübernahme |
| Leitsatz: | Eine Verbandsgemeinde, die von den Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 3 GemO die Zuständigkeit für "überörtliche Maßnahmen im Bereich des Fremdenverkehrs" übernommen hat, ist befugt, die Sanierung einer in ihrem Gebiet befindlichen Jugendherberge finanziell zu fördern. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 C 11426/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BAT-O, SächsBO, SächsGemO, EV Staatl. Bauaufsicht DDR |
| Schlagworte: | Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme |
| Stichwort: | Aufgabenübernahme |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein Aufgabenbereich eines zentralen oder örtlichen Staatsorgans und seiner nachgeordneten Einrichtungen konnte von einer Gebietskörperschaft ganz oder teilweise im Sinne der Nr. 2 Buchst. c Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O übernommen werden (Übergang der früher vom Ministerium für Bauwesen der DDR ausgeübten Bauaufsicht auf kreisfreie Stadt). 2. Der Aufgabenübernahme durch die Gebietskörperschaft steht nicht entgegen, daß diese die Aufgabe als eine der staatlichen Fachaufsicht unterliegende Weisungsaufgabe erfüllen muß. Aktenzeichen: 6 AZR 281/96 Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 11. Dezember 1997 - 6 AZR 281/96 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 27. Juni 1995 Dresden - 22 Ca 8893/94 - II. Sächsisches Urteil vom 22. März 1996 Landesarbeitsgericht - 3 Sa 1181/95 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 281/96 | |
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