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Aufgabenübernahme

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 C 11333/07.OVG vom 11.08.2008

Rechtsgebiete:GemO, LFAG
Schlagworte:Sonderumlage, Verbandsgemeindeumlage, dringendes öffentliches Interesse, dringend, öffentlich, Interesse, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Selbstverwaltung, Selbstverwaltungsaufgabe, Aufgabenübernahme, Aufgabenwahrnehmung, Aufgabe, Zuständigkeit, Fremdenverkehrsförderung, Fremdenverkehr, Tourismus
Stichwort:Aufgabenübernahme
Leitsatz:1. Ein im Sinne des § 67 Abs. 3 Satz 1 GemO dringendes öffentliches Interesse an der Übernahme der Fremdenverkehrsförderung durch die Verbandsgemeinde besteht dann, wenn Ortsgemeinden ihrer Aufgabenverantwortung nicht (mehr) gerecht werden, die Wahrnehmung der Aufgabe auf der Ebene der Verbandsgemeinde aber dem jedenfalls weit überwiegenden Teil der Ortsgemeinden einen nennenswerten Vorteil bringen wird.

2. Hat die Verbandsgemeinde die Zuständigkeit für die Fremdenverkehrsförderung nicht gemäß § 67 Abs. 3 GemO wirksam von den Ortsgemeinden übernommen, kann sie für die Wahrnehmung dieser Aufgabe keine Sonderumlage im Sinne des § 26 Abs. 2 LFAG erheben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 C 11333/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 C 11426/06.OVG vom 28.02.2007

Rechtsgebiete:GG, GemO, SGB VIII, JFG
Schlagworte:Haushaltssatzung, Haushaltsplan, Verpflichtungsermächtigung, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Verbandsgemeindeumlage, Umlage, Umlagesatz, Zuständigkeit, Zuständigkeitsübernahme, Aufgabenübernahme, Jugendherberge, überörtlicher Fremdenverkehr, Fremdenverkehr, Jugendhilfe Jugendarbeit, Jugendförderung
Stichwort:Aufgabenübernahme
Leitsatz:Eine Verbandsgemeinde, die von den Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 3 GemO die Zuständigkeit für "überörtliche Maßnahmen im Bereich des Fremdenverkehrs" übernommen hat, ist befugt, die Sanierung einer in ihrem Gebiet befindlichen Jugendherberge finanziell zu fördern.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 C 11426/06.OVG

BAG – Urteil, 6 AZR 281/96 vom 11.12.1997

Rechtsgebiete:BAT-O, SächsBO, SächsGemO, EV Staatl. Bauaufsicht DDR
Schlagworte:Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme
Stichwort:Aufgabenübernahme
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein Aufgabenbereich eines zentralen oder örtlichen Staatsorgans und seiner nachgeordneten Einrichtungen konnte von einer Gebietskörperschaft ganz oder teilweise im Sinne der Nr. 2 Buchst. c Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O übernommen werden (Übergang der früher vom Ministerium für Bauwesen der DDR ausgeübten Bauaufsicht auf kreisfreie Stadt).

2. Der Aufgabenübernahme durch die Gebietskörperschaft steht nicht entgegen, daß diese die Aufgabe als eine der staatlichen Fachaufsicht unterliegende Weisungsaufgabe erfüllen muß.

Aktenzeichen: 6 AZR 281/96
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 11. Dezember 1997
- 6 AZR 281/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 27. Juni 1995
Dresden - 22 Ca 8893/94 -

II. Sächsisches Urteil vom 22. März 1996
Landesarbeitsgericht - 3 Sa 1181/95 -
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 281/96


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