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Aufgabenerfüllung durch private Rechtsträger

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 2484/00 vom 23.05.2001

Rechtsgebiete:LGebG
Schlagworte:persönliche Gebührenfreiheit, juristische Person des bürgerlichen Rechts, Aufgabenerfüllung durch private Rechtsträger
Stichwort:Aufgabenerfüllung durch private Rechtsträger
Leitsatz:Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung genießt als mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete juristische Person des bürgerlichen Rechts auch dann keine persönliche Gebührenfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 LGebG, wenn ihre Geschäftsanteile ausschließlich von Körperschaften gehalten werden, die ihrerseits dem persönlichen Befreiungstatbestand des § 6 Abs. 1 Nr. 4 LGebG unterfallen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Betätigung des privaten Rechtsträgers der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 2484/00




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