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Aufgabe oder Fortsetzung der gefährdenden Tätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 2 U 12/06 R vom 30.10.2007

Rechtsgebiete:BKV
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit mit Unterlassungszwang - Verzögerung des Berufskrankheitenfeststellungsverfahrens - Zumutbarkeit - Entschlussfassung - Aufgabe oder Fortsetzung der gefährdenden Tätigkeit - Zwischenbeschäftigung - Fiktion der Unterlassung
Stichwort:Aufgabe oder Fortsetzung der gefährdenden Tätigkeit
Leitsatz:Für die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals Unterlassungszwang reichen der objektive Zwang zum Unterlassen und die tatsächliche Aufgabe der bisher ausgeübten gefährdenden Tätigkeit aus. Eine Prognose des zukünftigen "Dauerverhaltens" des Versicherten ist nicht erforderlich.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 12/06 R




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