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Aufgabe der Zweckbestimmung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 12.03 vom 13.11.2003

Rechtsgebiete:EV, VermG
Schlagworte:Rückübertragung, Restitutionsausschluss, komplexer Wohnungsbau, Verwendung im komplexen Wohnungsbau, Änderung der Zweckbestimmung, Eigentümerwechsel als Gefährdung der geschützten Nutzung, Aufgabe der Zweckbestimmung, Verkauf als Aufgabe der Zweckbestimmung, Privatisierungspflichten der Gemeinden, Altschuldenhilfe-Gesetz, öffentliches Interesse an der geänderten Nutzung, Bereitstellung von Wohnraum für sozial schwächere Bevölkerungsschichten.
Stichwort:Aufgabe der Zweckbestimmung
Leitsatz:Die Verwendung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau begründet den Rückübertragungsausschluss nach § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG ohne Rücksicht darauf, ob die mit dem Restitutionsantrag angestrebte konkrete Eigentumszuordnung geeignet wäre, den entstandenen Nutzungsverbund zu wahren.

Die Veräußerung im komplexen Wohnungsbau verwendeter Grundstücke lässt den Rückübertragungsausschluss nach § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht entfallen, wenn sie im Rahmen der Vorgaben des Art. 22 Abs. 4 Satz 4 und 5 EV und der Vorschriften des Altschuldenhilfe-Gesetzes durchgeführt wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 12.03




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