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Aufenthaltsverbot

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 190/09 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:Nds SOG
Schlagworte:Aufenthaltsverbot: Zuständigkeit
Stichwort:Aufenthaltsverbot
Leitsatz:Aus § 1 Abs. 1 S. 3 Nds. SOG ist eine vorrangige Zuständigkeit der Polizeibehörde für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes nach § 17 Abs. 4 Nds. SOG abzuleiten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 190/09



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 5 E 1213/08 vom 19.01.2009

Rechtsgebiete:PolG NRW
Stichwort:Aufenthaltsverbot
Leitsatz:1. Die Anordnung einer Ersatzzwangshaft ist zur Durchsetzung eines bereits erledigten Aufenthaltsverbots gegenüber Drogenkonsumenten unverhältnismäßig (Fortführung der Senatsrechtsprechung). Während ihrer Geltungszeit können langfristige Aufenthaltsverbote gegenüber zahlungsunfähigen Drogenkonsumenten durch die Anordnung einer Ersatzzwangshaft durchgesetzt werden.

2. Nach übermäßig langer Folgenlosigkeit (hier: mehr als drei Jahre) eines Verstoßes gegen eine Ordnungspflicht ist der Einsatz der besonders einschneidenden Ersatzzwangshaft unverhältnismäßig.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 5 E 1213/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 1453/07 vom 19.12.2008

Rechtsgebiete:FreizügG EU, AuslG 1990, EWGRL 64/221, EMRK, LVwVfG
Schlagworte:Ausweisung, Sperrwirkung, Rücknahme, Rücknahmeermessen, Befristung, Befristungsermessen, Widerspruchsverfahren, Vier-Augen-Prinzip, Unionsbürger
Stichwort:Aufenthaltsverbot
Leitsatz:1. Ausweisungen von Unionsbürgern waren - sofern kein dringender Fall vorlag - wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG formell rechtswidrig, wenn zwar ein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde, Ausgangs- und Widerspruchsbehörde aber identisch waren. In diesem Fall wurde das gemeinschaftsrechtlich gebotene Vier-Augen-Prinzip nicht gewahrt (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - Rs. C-482/01 und C-493/01 [Orfanopoulos und Oliveri] - Slg. 2004, I-5257).

2. Im Rahmen der bei Befristungsentscheidungen nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU zu treffenden Ermessensentscheidung über die Länge der Frist ist es, wenn der Ausländer sich zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Befristungsantrag in Strafhaft befindet oder vor kurzem befunden hat, in der Regel geboten, die Strafvollstreckungsakten und die Gefangenenpersonalakten beizuziehen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 1453/07

EUGH – Urteil, C-524/06 vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 95/46/EG
Schlagworte:Schutz personenbezogener Daten - Unionsbürgerschaft -Grundsätzliches Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Richtlinie 95/46/EG - Begriff der Erforderlichkeit - Generelle Verarbeitung personenbezogener Daten von Unionsbürgern, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind - Zentrales Ausländerregister
Stichwort:Aufenthaltsverbot
Volltext: EUGH - Urteil, C-524/06


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