JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > aufenthaltsrechtliche Position
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80, AufenthG, GG |
| Schlagworte: | Abschiebung, Aufenthaltsrechtliche Position, Ausweisung, Befristung, Einbürgerung, Erlöschen, Ermessensausübung, familiäre Bindung |
| Stichwort: | aufenthaltsrechtliche Position |
| Leitsatz: | 1. Es spricht Überwiegendes dafür, dass eine aufenthaltsrechtliche Position nach Art. 7 ARB 1/80 nicht erworben werden kann, wenn zum Zeitpunkt des Familiennachzugs der türkischstämmige Arbeitnehmer bereits eingebürgert war. 2. Durch eine bestandskräftige Ausweisung und Abschiebung wird der Vorbehalt nach Art. 14 ARB 1/80 verwirklicht. Eine aufenthaltsrechtliche Position nach dem ARB 1/80 erlischt. 3. In Verfahren betreffend die Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung kann das Gericht bei einem Bescheidungsurteil in den Entscheidungsgründen einen zeitlichen Rahmen mit Festlegung einer Obergrenze für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens angeben. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 UZ 601/07 | |
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80, FreizügG/EU, Richtlinie 2004/38/EG |
| Schlagworte: | Abschiebung, Arbeitsmarkt, Arbeitsplatz, aufenthaltsrechtliche Position, Ausreisepflicht, Bestandskraft, Erlöschen, Geburt, Integration, Kind eines türkischen Arbeitnehmers, Lehre, Sofortvollzug, Unionsbürger, Verfahrensgarantie, volljährig |
| Stichwort: | aufenthaltsrechtliche Position |
| Leitsatz: | 1. Ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erwerben auch die in Deutschland geborenen Kinder eines türkischen Arbeitnehmers, der eine aufenthaltsrechtliche Position nach Art. 6 ARB 1/80 inne hat. Das Aufenthaltsrecht kann weiter geltend gemacht werden, wenn der türkische Arbeitnehmer inzwischen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist und erlischt ferner nicht dadurch, dass der Begünstigte etwa durch Verbüßung einer zeitigen Freiheitsstrafe zeitweilig dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (jeweils im Anschluss an EuGH, 11.11.2004, C-467/02). 2. Türkische Staatsangehörige, die ein Aufenthaltsrecht aufgrund Assoziationsrechts inne haben, können sich nicht auf entsprechende Anwendung der für Unionsbürger bestehenden verfahrensrechtlichen Position nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU berufen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 3649/04 | |
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