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Aufenthaltsraum

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 B 273/09 vom 16.04.2009

Rechtsgebiete:BauNVO, BauO Hessen
Schlagworte:Abstandsfläche, Abweichung, Aufenthaltsraum, geschlossene Bauweise, Lichthof
Stichwort:Aufenthaltsraum
Leitsatz:Weist ein im Übrigen an die Nachbargrenze angebautes Gebäude einen Lichthof auf, der zur Belichtung von Aufenthaltsräumen dient, kann bei der Errichtung eines Gebäudes auf dem Nachbargrundstück eine Abweichung von der festgesetzten geschlossenen Bauweise spiegelbildlich im Umfang des Lichthofs oder, sofern das geplante höher als das vorhandene Gebäude ausfallen soll, im größeren Umfang erforderlich sein.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 B 273/09



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 B 862/06 vom 22.08.2007

Rechtsgebiete:SächsBO
Schlagworte:Gebäude, Garage, Aufenthaltsraum
Stichwort:Aufenthaltsraum
Leitsatz:1. Garagen sind Gebäude im Sinne von § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 SächsBO n. F.

2. Garagen bleiben auch dann abstandsflächenrechtlich privilegiert, wenn sie über einen Nebenraum verfügen, der kein Abstellraum ist, wenn dieser Nebenraum nicht zum Aufenthalt von Menschen bestimmt und nicht mit einer Feuerstätte ausgestattet ist.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 862/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11467/04.OVG vom 08.12.2004

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Stützmauer, Bauwich, Grenze, Nachbar, Belichtung, Beleuchtung, Tageslicht, Stützmauer, Grenzmauer, Grenztreppe, Treppenkonstruktion, Treppenanlage, Treppe, Grenzabstand, Abstandsrecht, Belichtungsbeeinträchtigung, Beleuchtungsbeeinträchtigung, Aufenthaltsraum, Aufenthaltsräume
Stichwort:Aufenthaltsraum
Leitsatz:Eine grenzständige Mauer, die aufgeschüttetes Gelände abstützt, ist jedenfalls dann keine Stützmauer im Sinne des § 8 Abs. 8 Satz 3 LBauO, wenn sie Bestandteil einer mit Hilfe der Aufschüttung zu errichtenden Treppenanlage ist.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Beleuchtung mit Tageslicht im Sinne des § 8 Abs. 8 Satz 2 LBauO kann nicht nur im Hinblick auf Aufenthaltsräume eintreten, die auf dem Nachbargrundstück bereits vorhanden sind. Vielmehr kommt sie auch dann in Betracht, wenn für bislang unbebaute, aber grundsätzlich mit Aufenthaltsräumen bebaubare Grundstücksflächen der Belichtungswinkel erheblich reduziert wird.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11467/04.OVG

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 UZ 1788/03 vom 30.09.2004

Rechtsgebiete:BImSchG, HBO, VDI-Richtlinie
Schlagworte:Aufenthaltsraum, Bauteil, Gewächshaus, Nachbarklage, Rauch, Schornstein, untergeordnet
Stichwort:Aufenthaltsraum
Leitsatz:Ein Schornstein mit einem Außendurchmesser von 205 mm ist als untergeordnetes Bauteil im Sinne von § 6 Abs. 6 HBO anzusehen. Von ihm ausgehende Emissionen erfasst nicht das Abstandsflächenrecht.

Maßgebend sind diejenigen Regelungen, die für den Betrieb und die Nutzung des Bauteils gelten.

Ein im Dachgeschoss eines Wohnhauses bauaufsichtlich genehmigtes Gewächshaus ist kein dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienender Raum. Gegenüber der Raucheinwirkung aus einem Schornstein auf dem Nachbargrundstück kann nicht das Schutzniveau eines Aufenthaltsraumes verlangt werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UZ 1788/03


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