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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 ME 270/07 vom 31.01.2008

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung, Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums, studienvorbereitende Maßnahmen, Studium
Stichwort:Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung
Leitsatz:Ein Ausländer kann die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die für studienvorbereitende Maßnahmen erteilt worden ist, nach Abschluß der Maßnahme nicht mit dem Ziel beanspruchen, bis zu einem späteren, nicht gesicherten Studienbeginn im Bundesgebiet bleiben zu dürfen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 270/07




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