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Aufenthaltserlaubnis Verkürzung

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 136/08 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis Verkürzung, Zielstaatsbezogene besondere Härte, Kein Wahlrecht bei der Geltendmachung materieller Asylgründe
Stichwort:Aufenthaltserlaubnis Verkürzung
Leitsatz:Beruft sich ein Ausländer gegenüber der Verkürzung seiner aus Familiennachzugsgründen erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG verteidigungsweise auf eine zielstaatsbezogene Härte im Sinn des § 31 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, die materiell einen spezifischen Asylgrund im Sinn des § 60 Abs. 1 AufenthG darstellt (hier: Verfolgung in Ägypten wegen Konversion zum christlichen Glauben), so ist dies im asylrechtlichen Statusverfahren und nicht im ausländerrechtlichen Aufenthaltserlaubnisverfahren geltend zu machen; ein "Wahlrecht" zwischen den Verfahren besteht insoweit nicht (Fortentwicklung von BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 -1 B 126/05 -, NVwZ 2006, 830).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 136/08




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