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Aufenthaltserlaubnis für volljährige Familienangehörige

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 35/06 vom 23.05.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, VwGO
Schlagworte:Analogie, Aufenthaltserlaubnis für volljährige Familienangehörige, Familienasyl, kleines Härte, außergewöhnliche
Stichwort:Aufenthaltserlaubnis für volljährige Familienangehörige
Leitsatz:Die Übergangsregelung des § 104 Abs. 4 AufenthG, die für volljährige ledige Kinder eines Ausländers, dessen Flüchtlingseigenschaft nach § 51 Abs. 1 AuslG bis zum Inkrafttreten des Gesetzes unanfechtbar festgestellt worden ist, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorsieht, ist nicht anwendbar, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu einer solchen Feststellung durch verwaltungsgerichtliches Urteil verpflichtet worden, dieses Urteil aber erst nach Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes rechtskräftig geworden ist. Auch eine analoge Anwendung der Übergangsregelung (§ 104 Abs. 4 AufenthG) ist nicht gerechtfertigt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 35/06




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