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Aufenthaltserlaubnis

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 LA 360/08 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Integration, Prognose, Verlängerung
Stichwort:Aufenthaltserlaubnis
Leitsatz:1. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 Abs. 4 AufenthG an das volljährige ledige Kind eines Ausländers, bei dem bis zum Inkrafttreten des Gesetzes das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG unanfechtbar festgestellt worden ist, erfordert eine positive Prognose über die zu erwartende Integration. Dies gilt nach § 8 Abs. 1 AufenthG auch für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

2. Liegen nach einer zunächst positiven Integrationsprognose neue konkrete Anhaltspunkte für eine negative Entwicklung vor, ist im Rahmen der Entscheidung über den Verlängerungsantrag eine neue Prognose zu erstellen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 LA 360/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 ME 111/09 vom 28.07.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, GG, VwGO
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis: familiäre Lebensgemeinschaft, Ausländer, Familiäre Lebensgemeinschaft, Personensorge, Sorgerecht, Umgangsrecht
Stichwort:Aufenthaltserlaubnis
Leitsatz:Keine Aufenthaltserlaubnis für den im Großraum Hamburg wohnhaften ausländischen Vater von drei, zwischen 1998 bis 2001 geborenen, im Saarland, z. T. in Heimen, lebenden deutschen Kindern, wenn der Ausländer seine Kinder seit dem Sommer 2007 nur einmal jährlich gesehen hat und eine emotionale Verbundenheit nicht zu erkennen ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 ME 111/09

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 171/09 vom 27.07.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, AufenthV, EMRK, GG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ausweisungsgrund, Daueraufenthalt, Ehegattennachzug, Falschangaben, Nachholung des Visumverfahrens, Schengen-Visum, Sprachkenntnisse, deutsche, Visum, national
Stichwort:Aufenthaltserlaubnis
Leitsatz:§ 39 Nr. 3 2. Alt. AufenthV ist grundsätzlich nicht anwendbar, wenn ein Ausländer mit einem Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte unter Verschweigung des beabsichtigten Daueraufenthalts einreist. Ausreichende Deutschkenntnisse i.S.v. § 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG müssen daher bereits vor der Einreise oder spätestens während der Geltungsdauer des Schengen-Visums erworben sein (wie Hess. VGH, Beschl. v. 22.9.2008 - 1 B 1628/08 -, InfAuslR 2009, 14 und OVG Rhl.-Pf., Beschl. v. 20.4.2009 - 7 B 10037/09 -, juris; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.7.2008 - 11 S 1041/08 -, InfAuslR 2008, 444 und BayVGH, Beschl. v. 18.5.2009 - 19 CS 09.853 -, AuAS 2009, 147).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 171/09

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 OA 248/09 vom 16.07.2009

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Nebenbestimmung, Streitwert, Wohnsitzauflage
Stichwort:Aufenthaltserlaubnis
Leitsatz:Der Streitwert für Klagen gegen die Nebenbestimmung eines Aufenthaltstitels (hier: Wohnsitzauflage) ist in der Regel mit dem vollen Auffangwert anzusetzen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 OA 248/09


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