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Aufenthaltsbestimmung

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 A 90/08 vom 02.07.2008

Rechtsgebiete:SGB VIII, BGB
Schlagworte:Hilfe zur Erziehung, Vollzeitpflege, Unterhalt, Aufenthaltsbestimmung, Sorgerecht
Stichwort:Aufenthaltsbestimmung
Leitsatz:1. Leistungen zum Unterhalt eines Kindes in Vollzeitpflege im Sinne von § 39 Abs. 1 SGB VIII stellen einen "Annex-Anspruch" zum Anspruch auf Hilfe zur Erziehung dar. Dieser Anspruch steht deshalb nur dem Personensorgeberechtigten zu (wie BVerwG, Urt. v. 12.9.1996 - 5 C 31/95).

2. Die Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII darf nur im Einklang mit dem Willen des Personensorgeberechtigten gewährt werden. Ein familiengerichtlicher Eingriff, der sich auf das Recht zur Aufenthaltsbestimmung beschränkt, ändert hieran nichts.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 A 90/08



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 5/07 vom 19.04.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betreuung, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung
Stichwort:Aufenthaltsbestimmung
Leitsatz:Die Erweiterung der Betreuung auf die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung mit dem Ziel der Unterbringung des Betroffenen zur Heilbehandlung ist nur erforderlich, wenn eine Heilbehandlung in einer geschlossenen Einrichtung nach §1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB überhaupt in Betracht kommt, das heißt, diese nach einer vorläufigen Einschätzung Erfolg versprechend und nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unumgänglich erscheint.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 5/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 UF 238/06 vom 28.11.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kindeswohl, Sorge, elterliche Sorge, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung, Eltern
Stichwort:Aufenthaltsbestimmung
Leitsatz:Zu den Erwägungen, die im Rahmen des § 1671 II Nr. 2 BGB zu berücksichtigen sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 UF 238/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 UF 94/03 vom 11.05.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Sorgerecht, Ergänzungspfleger, Aufenthaltsbestimmung, Kindeswohl, induzierter Wille
Stichwort:Aufenthaltsbestimmung
Leitsatz:Bindet ein Elternteil zwölfjährige Kinder derart eng und übermächtig an sich, dass diese im Verhältnis zu ihm kaum die Möglichkeit haben, sich eigenständig zu entwickeln, so ist dies ein das Wohl der Kinder nachhaltig berührender Grund im Sinne des § 1696 Abs.1 BGB. Er gibt Anlass, die Regelung des Sorgerechts zu überprüfen. Bei einem von einem Elternteil induzierten Willen eines Kindes ist zu bedenken, ob das Kind ihn sich selbst zu eigen gemacht hat. In diesem Fall ist zu prüfen, ob es mit dem Kindeswohl vereinbar ist, ihn zu übergehen oder ob dies dann zu einer für das Kind schädlichen Entwicklung führen würde. Ist ein Elternteil ungeeignet, die elterliche Verantwortung wahrzunehmen, so steht einer Übertragung der alleinigen elterliche Sorge auf den anderen erziehungsgeeigneten Elternteil nicht entgegen, dass die Kinder derzeit nicht bei ihm leben können, weil sie dies wegen eines induzierten Willens nachdrücklich ablehnen. In diesem Fall kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Ergänzungspfleger übertragen werden. Mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Ergänzungspfleger kann die Verpflichtung verbunden sein, mit dem sorgeberechtigten Elternteil Kontakt zu halten und ihn zu informieren, damit er für die Kinder anstehende Entscheidungen treffen kann. Der Ergänzungspfleger ist dann gehalten, das Aufenthaltsbestimmungsrecht so auszuüben, dass die Entscheidungen des sorgeberechtigten Elternteils beachtet werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 UF 94/03


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