JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufenthalterlaubnis
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthalterlaubnis, Verlängerungsantrag, Aufenthaltszweck |
| Stichwort: | Aufenthalterlaubnis |
| Leitsatz: | 1. Begehrt ein anwaltlich nicht vertretener Ausländer, der sich bereits mehrere Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, auf einem amtlichen Vordruck "Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis" mit handschriftlichem Zusatz die "unbefristete" Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis, zielt sein Antrag in erster Linie auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und nur hilfsweise auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. 2. Das Ziel eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wird durch die Aufenthaltszwecke und den Lebenssachverhalt, aus denen der Ausländer seinen Anspruch herleitet, bestimmt und begrenzt. Die Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag i. S. der § 81 Abs. 3 und 4, § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist entsprechend beschränkt. Gegen ihre Vollziehbarkeit kann folglich grundsätzlich kein vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO für einen Aufenthaltszweck gewährt werden, der nicht Ziel des Antrags bis zur Ablehnungsentscheidung war. 3. Für einen anderen Aufenthaltszweck ist ein neuer Aufenthaltserlaubnisantrag zu stellen. Löst dieser Antrag keine Fiktionswirkung i. S. des § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG mehr aus, kann vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz zur Sicherung des damit verfolgten Anspruchs vor der Entscheidung der Ausländerbehörde und im Falle einer Ablehnung des Antrags nur noch durch eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gewährt werden (hier im Falle eines "nachgeschobenen" familiären Aufenthaltszwecks). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1056/09 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Abschiebung, Altfallregelung, Aufenthalterlaubnis, Aufenthaltserlaubnisverfahren, Aussetzung der Abschiebung, Duldung, Duldungsanspruch |
| Stichwort: | Aufenthalterlaubnis |
| Leitsatz: | Für die Dauer eines auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung des § 104a AufenthG gerichteten Verfahrens kommt die Erteilung einer Duldung bzw. eine entsprechende Verpflichtung der Ausländerbehörde im Wege der einstweiligen Anordnung in Betracht. Der Umstand, dass der Antrag auf Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis eine Fiktionswirkung nach § 81 AufenthG nicht zur Folge hat, steht dem nicht entgegen. Voraussetzung ist aber, dass der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG glaubhaft gemacht wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 ME 128/08 | |
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80, AufenthG, AuslG |
| Schlagworte: | Assoziationsrecht, Aufenthalterlaubnis, Erlöschen, Internat (Ausland), Sicherung des Lebensunterhalts, Verlassen des Bundesgebiets für nicht unerheblichen Zeitraum, Visumverfahren |
| Stichwort: | Aufenthalterlaubnis |
| Leitsatz: | 1. Das aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleitete Aufenthaltsrecht des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers erlischt außer in den Fällen des Art. 14 ARB 1/80 nur, wenn der Aufenthaltsberechtigte den Aufnahmemitgliedstaat für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (wie EuGH, Urt. v. 18.7.2007 - C-325/05 -, Derin). 2. Die Auslegung, unter welchen Voraussetzungen von einem Verlassen des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe auszugehen ist, hat sich am Regelungszweck des Art. 7 ARB 1/80 zu orientieren, dem türkischen Arbeitnehmer die Aufrechterhaltung seiner familiären Bande im Aufnahmemitgliedstaat zu ermöglichen und die dauerhafte Eingliederung der Familie zu fördern (Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts und der nach nationalem Recht erteilten Aufenthaltserlaubnis hier bejaht bei einem nahezu dreieinhalbjährigen Internatsaufenthalt in Jordanien). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 418/07 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG |
| Schlagworte: | Asylantrag, Aufenthalterlaubnis, Sperrwirkung |
| Stichwort: | Aufenthalterlaubnis |
| Leitsatz: | Zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach unanfechtbarer Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 252/07 | |
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