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Aufenthalt werdende Vater

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 1964/07 vom 13.09.2007

Rechtsgebiete:VwGO, GG, AufenthG
Schlagworte:Abschiebung, Duldung, Schwangerschaft, Aufenthalt werdende Vater, nichtehelicher Vater, dringende persönliche Gründe
Stichwort:Aufenthalt werdende Vater
Leitsatz:§ 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.d.F. des AuslRÄndG 2007 ermöglicht die Erteilung einer Duldung, wenn der vorübergehende Aufenthalt zwar aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen erforderlich ist, sich der Aufenthaltszweck jedoch nicht zu einem rechtlichen Abschiebungshindernis nach Abs. 2 Satz 1 verdichtet hat. Daher kann Abschiebungsschutz nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG auch unterhalb der durch Verfassungsrecht gebotenen Schwelle gewährt werden (hier im Einzelfall bejaht für den vorübergehenden Aufenthalt des werdenden nichtehelichen Vaters).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1964/07




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