JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufenthalt aus humanitären Gründen
| Rechtsgebiete: | EMRK, AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Verwurzelung, Faktischer Inländer, Abschiebungsschutz, Aufenthalt aus humanitären Gründen, Bleiberecht, Altfallregelung, Ashkali |
| Stichwort: | Aufenthalt aus humanitären Gründen |
| Leitsatz: | Die Abschiebung eines langjährig geduldeten Ausländers, der wegen des Ausschlussgrundes des § 104 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG nicht unter die gesetzliche Altfallregelung fällt, kann im Einzelfall ein unverhältnismäßiger Eingriff in das geschützte Privatleben i.S. des Art. 8 EMRK sein, wenn die begangenen Straftaten die den Ausschlussgrund begründende Grenze von 50 Tagessätzen nicht erheblich übersteigen und lange zurückliegen, und der Ausländer - die Aufenthaltsbeendigung nicht verzögert hat, - seinen erwachsenen Kindern und deren Familien ein Aufenthaltsrecht eingeräumt wurde, - er seinen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichert, und - er infolge einer grundlegenden Wandlung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in seinem Herkunftsstaat (hier: Kosovo) und der Zugehörigkeit zu einer dort wenig geachteten ethnischen Minderheit (hier: Ashkali) in besonderem Maße entwurzelt ist. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2235/08 | |
| Rechtsgebiete: | EMRK, VwGO |
| Schlagworte: | Verwurzelung, Faktischer Inländer, Abschiebungsschutz, Aufenthalt aus humanitären Gründen, Bleiberecht, Altfallregelung |
| Stichwort: | Aufenthalt aus humanitären Gründen |
| Leitsatz: | Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei fehlender "Verwurzelung" i.S. des Art. 8 EMRK (im Anschluss an den Senatsbeschluss v. 25.10.2007 - 11 S 2091/07 - InfAuslR 2008, 29). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1534/08 | |
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