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Aufenthalt als Ehegatte eines Deutschen

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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 32.02 vom 01.07.2003

Rechtsgebiete:AuslG, ArGV, Europa-Mittelmeer-Abkommen, Kooperationsabkommen, SGB III, Wiener Übereinkommen
Schlagworte:Marokkanischer Arbeitnehmer, unbefristete Arbeitsgenehmigung, Assoziationsrecht, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Aufenthalt als Ehegatte eines Deutschen, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Benachteiligungsverbot, nachträgliche zeitliche Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigung, vorläufiges Bleiberecht, Diskriminierungsverbot, Erlöschen der Arbeitsgenehmigung, Ermessensausübung, Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien, Kündigungsbedingungen, Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung, Wanderarbeitnehmer, praktische Wirksamkeit der Rechte
Stichwort:Aufenthalt als Ehegatte eines Deutschen
Leitsatz:Nach deutschem Recht vermittelt eine unbefristete Arbeitsgenehmigung auch im Falle einer nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigung (§ 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG) kein von dieser unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortsetzung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt nach dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko (vgl. auch Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 32.02




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