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Aufbauhypothek

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 73.05 vom 04.11.2005

Rechtsgebiete:VermG, HypAblV
Schlagworte:Aufbauhypothek, Grundpfandrecht, Abschlag, Berechnung, maßgeblicher Zeitpunkt, zeitliches Auseinanderfallen von Kreditierung und dinglicher Sicherung, unbillige Härte
Stichwort:Aufbauhypothek
Leitsatz:Anfangszeitpunkt für die Berechnung der jährlichen Abschläge nach § 18 Abs. 2 VermG ist grundsätzlich die Eintragung der dinglichen Rechte im Grundbuch.

Dem zeitlichen Auseinanderfallen von Kreditierung und dinglicher Sicherung kann durch die Billigkeitsregelung des § 3 Abs. 3 HypAblV Rechnung getragen werden.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 73.05



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 21.01 vom 24.04.2002

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Aufbauhypothek, staatlicher Verwalter, faktische staatliche Verwaltung, kommunale Wohnungsverwaltung, Ratsbeschluss.
Stichwort:Aufbauhypothek
Leitsatz:Ein VEB Gebäudewirtschaft, der die privaten und volkseigenen Miteigentumsanteile an einem Wohngrundstück verwaltete, hatte eine Aufbauhypothek nicht wie ein staatlicher Verwalter bestellt, welche aufzunehmen ihm vom Rat der Stadt nach der Wohnraumlenkungsverordnung von 1967 aufgegeben war.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 21.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 31.99 vom 13.12.2000

Rechtsgebiete:VermG, HypAblV
Schlagworte:Aufbauhypothek, vom Verwalter bestellte -, Übernahme der -, Ablösung der -, staatlicher Verwalter, - von Erbanteilen, Miterben, Verwaltervollmacht durch -, Erbengemeinschaft.
Stichwort:Aufbauhypothek
Leitsatz:Leitsatz:

§ 16 Abs. 5 VermG erfasst die vom staatlichen Verwalter bestellte Aufbauhypothek auch dann, wenn das Grundstück einer Erbengemeinschaft mit zum Teil innerhalb der DDR lebenden Mitgliedern gehört hat und die Hälfte oder mehr der Erbanteile staatlich verwaltet waren.

Urteil des 8. Senats vom 13. Dezember 2000 - BVerwG 8 C 31.99

I. VG Meiningen vom 31.03.1999 - Az.: VG 2 K 138/97.Me -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 31.99

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 37.97 vom 22.10.1998

Rechtsgebiete:LAG, BFG
Schlagworte:Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, Schadensausgleich, Aufbauhypothek, Wegnahme, Rückgabe.
Stichwort:Aufbauhypothek
Leitsatz:Leitsätze:

1. War für die Gewährung von Lastenausgleichsleistungen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise Grundlage der Feststellung, daß der Grundbesitz dem Eigentümer im lastenausgleichsrechtlichen Sinne weggenommen wurde, so muß dieselbe Betrachtungsweise auch bei der Frage Platz greifen, ob dieser Schaden im Gefolge der Wiedervereinigung ganz oder teilweise entfallen und damit im Sinne des § 342 Abs. 3 LAG ausgeglichen worden ist.

2. Die Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Vermögensgegenstand stellt eine Rückgabe im Sinne der unwiderleglichen Schadenausgleichsfiktion des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG dar.

Urteil des 3. Senats vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 -

I. VG München vom 04.12.1996 - Az.: VG M 6 K 96.45 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 37.97


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