JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aufbauhilfe
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, BeamtVÜV, SGB V, VwGO |
| Schlagworte: | Anrechnung, doppelte, Aufbauhilfe, Beamter, Studieninstitut, niedersächsisches, Versorgung, Verwendung, Zeiten |
| Stichwort: | Aufbauhilfe |
| Leitsatz: | 1. Zur - hier verneinten - versorgungsrechtlichen Anrechenbarkeit die Tätigkeit bei dem Niedersächsischen Studieninstitut in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis gemäß § 10 Satz 1 und 2 BeamtVG. 2. Bei der Regelung des § 85 Abs. 10 BeamtVG handelt es sich nicht um eine allgemeine Grundbestimmung des BeamtVG, sondern diese ist integraler Bestandteil allein des Übergangsrechtes des § 85 BeamtVG. 3. Das Tatbestandsmerkmal der "Wiederernennung" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 3 BeamtVÜV i. V. m. § 3 BeamtVÜV liegt nur dann vor, wenn ein im bisherigen Bundesgebiet begründetes Beamten- oder Richterverhältnis mit Anspruch auf Dienstbezügen vor oder mit der Ernennung Beitrittsgebiet geendet hat. Dabei ist - wie sich aus § 1 Abs. 2 BeamtVÜV i. V. m. § 85 Abs. 9 BeamtVG ergibt - ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang erforderlich. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 78/08 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVÜV |
| Schlagworte: | Aufbauhilfe, Beitrittsgebiet, Dienstzeit, ruhegehaltfähige, Doppelanrechnung, Eingangsvertrag, ZERV |
| Stichwort: | Aufbauhilfe |
| Leitsatz: | Die bei der Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) in Berlin zurückgelegte Dienstzeit kann nicht doppelt als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, weil es sich bei der dort geleisteten Tätigkeit zumindest nicht um eine Aufbauhilfe i. S. d. § 3 Abs. 1 BeamtVÜV handelt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 685/01 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, BeamtVÜV |
| Schlagworte: | ruhegehaltfähige Dienstzeit, doppelte Berücksichtigung von Zeiten der Aufbauhilfe im Beitrittsgebiet als -, Aufbauhilfe, Schaffung neuer und Umgestaltung vorhandener Verwaltungsstrukturen als -, -, Verwendung zum Zwecke der -, -, keine Verwendung zum Zwecke der - durch Verlegung der Beschäftigungsdienststelle im Beitrittsgebiet. |
| Stichwort: | Aufbauhilfe |
| Leitsatz: | Leitsatz: Eine Verwendung zum Zwecke der Aufbauhilfe im Beitrittsgebiet liegt nicht darin, daß der Beamte aufgrund einer Verlegung seiner Beschäftigungsdienststelle seinen Dienst im Beitrittsgebiet verrichtet. Urteil des 2. Senats vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 3.99 - I. VG Berlin vom 18.12.1995 - Az.: VG 28 A 30.94 - II. OVG Berlin vom 03.11.1998 - Az.: OVG 4 B 23.96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 3.99 | |
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