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auf Verschleierung angelegtes Delikt

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 27/02 vom 06.02.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung angelegtes Delikt, Steuerhinterziehung
Stichwort:auf Verschleierung angelegtes Delikt
Leitsatz:Die Verdunkelungsgefahr im Sinn von § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO lässt sich nicht allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts ableiten. Hinzu kommen müssen für deren Annahme vielmehr noch weitere Umstände, aus denen auf die Gefahr der negativen, nämlich verdunkelnden Einflussnahme geschlossen werden kann. Dazu ist eine Prüfung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 27/02




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