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auf die Kindererziehungszeit entfallendes Ruhegehalt

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 UZ 878/07 vom 16.07.2007

Rechtsgebiete:BeamtVG, SGB IV
Schlagworte:auf die Kindererziehungszeit entfallendes Ruhegehalt, Berechnung, Kindererziehungszuschlag
Stichwort:auf die Kindererziehungszeit entfallendes Ruhegehalt
Leitsatz:Das auf die Zeit der Kindererziehung entfallende Ruhegehalt i. S. v. § 50a Abs. 4 Satz 1 BeamtVG ist pauschal nach dem Verhältnis der Kindererziehungszeit zur gesamten ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu berechnen.

Eine Berechnung anhand des für die konkreten Monate der Kindererziehung anzuwendenden Steigerungssatzes steht mit Wortlaut und Sinn und Zweck der Regelung nicht in Einklang.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 UZ 878/07




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