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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 29/09 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:SG, WDO, VwGO
Schlagworte:Bundeswehr, Entlassung, fristlose, Gefahr, ernstliche, Ordnung, militärische, Prognose, objektiv, Prognose, nachträgliche, Prognose, objektiv, nachträgliche, Soldat, Zeit, auf
Stichwort:auf
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen, nach denen ein Soldat auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre gemäß § 55 Abs. 5 SG fristlos entlassen werden kann.

2. Verneinung der ernstlichen Gefährdung der militärischen Ordnung.

3. Die Bindungswirkung nach § 145 Abs. 2 WDO der nach der WDO ergangenen Entscheidungen der Disziplinarvorgesetzten und der Wehrdienstgerichte erfasst allein den Entscheidungsausspruch selbst. Demgegenüber ordnet § 145 Abs. 2 WDO keine Bindung an Tatsachenfeststellungen an.

4. Parallelentscheidungen vom 23. April 2009 in den Verfahren 1 L 30/09 und 1 L 31/09.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 29/09




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