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Auch wenn die Berufung zunächst nur zur Fristwahrung eingelegt wurde

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 Ta 22/03 vom 18.02.2003

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO, GKG
Schlagworte:Auch wenn die Berufung zunächst nur zur Fristwahrung eingelegt wurde, ist jedenfalls eine Gebühr nach § 32 Abs. 1 BRAGO erstattungsfähig, wenn sie vor ihrer Begründung wieder zurückgenommen wird
Stichwort:Auch wenn die Berufung zunächst nur zur Fristwahrung eingelegt wurde
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 Ta 22/03




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