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atypischer Sachverhalt

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TP 585/03 vom 06.06.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Regelversagungsgrund, atypischer Sachverhalt
Stichwort:atypischer Sachverhalt
Leitsatz:1. Der Umstand, dass der Ausländer bei Erteilung eines Aufenthaltstitels (statt einer voraussichtlich zunächst noch auf unabsehbare Zeit zu erteilenden Duldung) sozialrechtlich besser gestellt würde, begründet keinen atypischen Sachverhalt.

2. Ein Regelversorgungsgrund nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG ist nicht zwingend "verbraucht", wenn die Ausländerbehörde lediglich veranlasst durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung zu einer unzutreffenden Rechtsauffassung gelangt und auf dieser Grundlage einmal bei der Prüfung eines Aufenthaltsgenehmigungsantrags von der Anwendung des Regelversagungsgrundes absieht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TP 585/03




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