JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > atypischer Fall
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, BImSchG, 4. BImSchV, BauGB, ROG, BBergG, ThürBO, ThLPlG, RROP-Ostthüringen |
| Schlagworte: | Verwaltungsverfahren, Bauvorlagen, Änderung, Klageänderung, Rechtsschutzbedürfnis, Windfarm, Einwirkungsbereich, Immissionsschutzrecht, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Vorbescheid, Übergangsvorschrift, Übergangsregelung, Windkraftanlage, Windenergieanlage, privilegiert, Außenbereich, öffentliche Belange, Landschaftsbild, Verunstaltung, natürliche Eigenart, Erholungswert, Naturschutz, Radaranlage, schädliche Umwelteinwirkungen, raumbedeutsam, Ziel der Raumordnung, Vorranggebiet, Rohstoffsicherung, Rohstoffgewinnung, Bergaufsicht, Windenergie, Ausweisung an anderer Stelle, Vorbehaltsgebiet, Konzentration, Konzentrationswirkung, Ausschlusswirkung, Eignungsgebiet, Ausnahme, Ausnahmefall, Planungskonzept, planerische Konzeption, atypischer Fall, Abwägung, Abwägungsgebot, Verhinderungsplanung, Fehler, Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis, Einfluss, Standortgutachten, Taburaum, Restiktionsraum, Gunstraum, Anhörungsentwurf, Offenlegungsentwurf, Wunsch, Gemeinde, Einvernehmen, Antrag, Planungsversammlung, Konsensprinzip, Partikularinteresse, künftiges Planungsziel, unbenannter öffentlicher Belang, Verpflichtungserklärung |
| Stichwort: | atypischer Fall |
| Leitsatz: | 1. Eine Konzentrationsplanung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB setzt ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept voraus, das den Anforderungen des Abwägungsgebots genügt und für die Windenergienutzung im Plangebiet in substantieller Weise Raum schafft. Dabei dürfen Vorbehaltsgebiete im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ROG in der Bilanz von Positiv- und Negativflächen nicht als Positivausweisung gewertet werden (wie BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 -4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33). Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn sich in den Vorbehaltsgebieten bereits genehmigte Windenergieanlagen befinden. 2. Geht der Plangeber davon aus, er gebe der Windkraft auch durch die Ausweisung entsprechender Vorbehaltsgebiete substantiell Raum, ist dies abwägungsfehlerhaft. 3. Der Plangeber darf sich bei der Auswahl der Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Regionalen Raumordnungsplan nicht allein an den Wünschen der betroffenen Gemeinden orientieren. Insbesondere darf er die Ausweisung entsprechender Vorranggebiete nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Gemeinden hierzu ihr "Einvernehmen" erteilen. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 304/06 | |
| Rechtsgebiete: | HBO |
| Schlagworte: | Abstandsfläche, Abweichung, atypischer Fall, Nachbarstreitigkeit, nachträgliche Anforderung an rechtmäßig bestehende bauliche Anlage, vorläufiger Rechtsschutz |
| Stichwort: | atypischer Fall |
| Leitsatz: | 1. Wird durch eine nachträgliche Anforderung nach § 53 Abs. 3 HBO die Errichtung einer baulichen Anlage angeordnet, die einer Baugenehmigung bedarf, ist diese grundsätzlich in der behördlichen Anordnung mitenthalten. 2. Einzelfall, in dem die unter Zulassung einer Abweichung gemäß § 63 Abs. 1 HBO erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer Lärmschutzwand keine subjektiven nachbarlichen Rechte verletzt. 3. Die Vermeidung möglicher Gesundheitsgefahren durch erhöhte Lärmpegel kann einen derart wichtigen öffentlichen Belang darstellen, dass die Interessen des Nachbarn an der Einhaltung der Abstandsvorschriften ausnahmsweise zurücktreten müssen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TG 1133/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG |
| Schlagworte: | Abschiebungshaft, Abschiebungskosten, Erstattung, Bundeseinheitliches Formular, Ermessenserwägungen, atypischer Fall, Finanzielle Leistungsfähigkeit, Haftung für den Lebensunterhalt, Hinreichende Bestimmtheit, Leistungsbescheid, Verpflichtungserklärung, Visum |
| Stichwort: | atypischer Fall |
| Leitsatz: | Es ist zulässig, die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt nach § 84 AuslG (jetzt § 68 AufenthG) mit der Verpflichtung zur Übernahme der Ausreisekosten nach §§ 82 Abs. 2 und 83 Abs. 1 AuslG (jetzt §§ 66 Abs. 2 und 67 Abs. 1 AufenthG) zu verbinden. Eine derartige Verpflichtungserklärung (vgl. das bundesweit verwendete Formular mit der Artikel-Nr. 10150 der Bundesdruckerei) muss aber hinreichend bestimmt sein (hier verneint). Die zuständige Ausländerbehörde hat bei atypischen Gegebenheiten bereits im Stadium des Heranziehungsverfahrens Ermessenserwägungen darüber anzustellen, ob und in welchem Umfang der Verpflichtungsgeber in Anspruch genommen werden soll. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 LC 88/06 | |
| Rechtsgebiete: | BErzGG, SGB X, SGB I, AuslG, AsylVfG, EWGAssRBes 1/80, EWGAssRBes 3/80, EWGV 1408/71 |
| Schlagworte: | Bundeserziehungsgeld, türkischer Staatsangehöriger, Erwerbstätigkeit, Familienleistung, Familienangehörige, Asylantrag, Familienasyl, Anerkennung, Aufenthaltstitel, Änderung der Verhältnisse, Ermessen, atypischer Fall, Wohnsitz, Wohnort, gewöhnlicher Aufenthalt, Lebensmittelpunkt, Wohnmitgliedstaat, Diskriminierungsverbot, europäische-türkisches Assoziationsrecht |
| Stichwort: | atypischer Fall |
| Leitsatz: | 1. Es erfordert nach § 48 Abs 1 S 2 SGB X eine Ermessensausübung wegen eines atypischen Falls, wenn der Ehegatte desjenigen, der zu Unrecht Bundeserziehungsgeld bezogen hat, in dem betreffenden Zeitraum dem Grunde nach anspruchsberechtigt iS des BErzGG war. 2. Die Ehefrau eines türkischen Arbeitnehmers, deren Asylanerkennung vom Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten angefochten worden ist, wohnt iS des europäisch-türkischen Assoziationsrechts während des laufenden Klageverfahrens dann berechtigt in Deutschland, wenn die Asylanerkennung später unanfechtbar und ihr daraufhin eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 10 EG 6/04 R | |
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