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Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 2.07 vom 23.08.2007

Rechtsgebiete:GG, KrW-/AbfG, VerpackV 1998, VerpackV 2005, VwGO
Schlagworte:Einweggetränkeverpackungen, Dosenpfand, Pfandpflicht, Rücknahmepflicht, Rücknahmesystem, EG-konform, Feststellungsklage, atypische, Subsidiarität, Zulässigkeit, nachträgliche, Interesse, berechtigtes, Bekanntgabeverwaltungsakt, Erledigung, Rechtsverhältnis, hinreichend konkret, streitig, Zuordnungssubjekt, Normgeber, Normadressat, Normanwender, "self-executing" Norm, Normerlassklage, Normerlassverhältnis, Normvollzugsverhältnis, Beiladung, Aufhebung
Stichwort:atypische
Leitsatz:Zur nachträglichen Zulässigkeit einer Feststellungsklage, der ursprünglich deren Subsidiarität entgegenstand.

Ist streitig, ob die Pfand- und Rücknahmepflichten der Verpackungsverordnung gegenüber ausländischen Importeuren von Getränken in Einwegverpackungen aus Gründen des Europarechts unanwendbar sind, so besteht das feststellungsfähige Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO nur zwischen den ausländischen Importeuren und den Vollzugsbehörden des Bundeslandes, in dem die Getränke vertrieben werden sollen. Für eine atypische, gegen den Normgeber gerichtete Feststellungsklage ist in diesem Fall kein Raum.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 2.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 13.06 vom 23.08.2007

Rechtsgebiete:GG, KrW-/AbfG, VerpackV 1998, VerpackV 2005, VwGO
Schlagworte:Einweggetränkeverpackungen, Dosenpfand, Pfandpflicht, Rücknahmepflicht, Rücknahmesystem, EG-konform, Feststellungsklage, atypische, Subsidiarität, Zulässigkeit, nachträgliche, Interesse, berechtigtes, Bekanntgabeverwaltungsakt, Erledigung, Rechtsverhältnis, hinreichend konkret, streitig, Zuordnungssubjekt, Normgeber, Normadressat, Normanwender, "self-executing" Norm, Normerlassklage, Normerlassverhältnis, Normvollzugsverhältnis, Beiladung, Aufhebung
Stichwort:atypische
Leitsatz:Zur nachträglichen Zulässigkeit einer Feststellungsklage, der ursprünglich deren Subsidiarität entgegenstand.

Ist streitig, ob die Pfand- und Rücknahmepflichten der Verpackungsverordnung gegenüber ausländischen Importeuren von Getränken in Einwegverpackungen aus Gründen des Europarechts unanwendbar sind, so besteht das feststellungsfähige Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO nur zwischen den ausländischen Importeuren und den Vollzugsbehörden des Bundeslandes, in dem die Getränke vertrieben werden sollen. Für eine atypische, gegen den Normgeber gerichtete Feststellungsklage ist in diesem Fall kein Raum.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 13.06

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 CN 1.97 vom 28.01.1999

Rechtsgebiete:BImSchG, VwGO
Schlagworte:Biergarten, Anlage, nicht genehmigungsbedürftige, Geräuschimmission, schädliche Umwelteinwirkung, Landesverordnung, Betriebszeit, Lärm Zumutbarkeit, Konkretisierung, Anforderung Betreiber, Sonderlage, atypische, Wertungsrahmen, Landesrecht, Normenkontrolle, Normauslegung, Bindung Revisionsgericht.
Stichwort:atypische
Leitsatz:Leitsatz:

Eine Landesverordnung, die von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen ausgehende Geräuschimmissionen regelt (§ 23 Abs. 2 BImSchG), ist nichtig, wenn sie keine den Lärm betreffenden Anforderungen an die Anlagenbetreiber stellt (hier: Bayerische Biergärten-Nutzungszeiten-Verordnung).

Urteil des 7. Senats vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 CN 1.97 -

I. VGH München vom 07.08.1997 - Az.: VGH 22 N 95.2532 u.a. -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 CN 1.97


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